Luftnummer

Hinweis: Dieser Beitrag kann Spuren von Polemik enthalten

Freitagnachmittag, Sicherheitskontrolle am Flughafen Berlin Tegel. Alles was man für eine 2-tägige Dienstreise dabei hat, befindet sich im Handgepäck, darunter auch die verschließbare Plastiktüte mit Flüssigprodukten, die man eben so braucht. „Das Fläschchen Odol können Sie nicht mitnehmen“ meinte der Kontrolleur.

Wie bitte? Genau dieses Fläschchen Odol war bei den gefühlt letzten 10 Dienstreisen im Handgepäck dabei und hatte inzwischen fast schon Vielfliegerstatus. Die als besonders penibel bekannten Kontrolleure an meinem Heimatflughafen in München hatten nie ein Problem damit. Und schließlich befindet sich das Fläschchen Odol (zusammen mit der Zahnpasta und dem Deospray) in der amtlich vorgeschrieben verschließbaren Plastiktüte. Wo also liegt das Problem?

Der Kontrolleur klärt mich auf: Die verschließbare Plastiktüte sei zwar in Ordnung, aber in der Tüte dürfe sich kein einzelnes Behältnis mit mehr als 100 ml Flüssigkeit befinden. Das Fläschchen Odol sei zu groß, es passen nämlich 125 ml rein.

Nun war das Fläschchen Odol – wie bereits erwähnt – schon bei diversen früheren Reisen mein Begleiter und nur noch weniger als zur Hälfte gefüllt. Von den ursprünglich 125 ml Mundwasser waren allenfalls noch 50 ml übrig. Dieses Argument beeindruckte das Berliner Kontrollorgan jedoch nicht: Es sei nicht relevant, wieviel Flüssigkeit in dem Fläschchen drin ist, sondern wieviel hineinpassen würde.

Also überließ ich dem Kontrolleur das Fläschchen. Und es ist ja auch gut zu wissen, dass an unseren Hauptstadtflughäfen immer Alles korrekt, konsequent und plangemäß zugeht.

Wir haben gelernt: 50 ml Mundwasser plus 50 ml Luft sind kein Sicherheitsproblem, 50 ml Mundwasser plus 75 ml Luft sehr wohl.